AGB
1. Ausführung und Leistungsbeschreibung
Wäsche der Teppiche bzw. Reinigung der Polster werden sachgemäß und schonend ausgeführt. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen.
2. Mängel am eingelieferten Gut
Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch Beschaffenheit des gelieferten Stückes verursacht werden und die wir nicht durch eine einfache, fachmännische Warenschau erkennen (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, mitgelieferte Fremdkörper und andere verborgene Mängel), es sei denn, uns trifft ein Verschulden.
3. Rücktritt
Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Änderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.
4. Rückgabe
Der Gegenstand erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung und Barzahlung ohne Abzug. Wer die Auftragsbestätigung vorlegt, gilt als empfangsberechtigt, es sei denn, uns ist die mangelnde Empfangsberechtigung bekannt. Der Auftraggeber muss das Gut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht das nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Liefertermin und ist uns der Auftraggeber oder seine Adresse unbekannt, so sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. Der Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös bleibt unberührt, soweit dieser den Wäsche Preis zuzüglich der Aufbewahrungskosten (täglich 1,00 €) übersteigt.
5. Beanstandungen – Mängel
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Rückgabe unter Vorlage der Quittung(Rechnung, Lieferschein)gemeldet werden. Sie können nur innerhalb von längstens 1 Woche berücksichtigt werden.
6. Haftung
Soweit wir, – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens bis zum 15-fachen unseres Preises für die Vollreinigung oder das Waschen des zur Bearbeitung eingelieferten Gegenstandes.
7. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
Soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarungen.
8. Entfernung von Flecken
Erfolgt nur soweit, als diese ohne Schädigung von Farbe und Gewebe möglich ist. Sie erfolgt stets auf Verantwortung des Kunden. Eine Garantie für die erfolgreiche Beseitigung übernehmen wir nicht (dies ist immer vom Material und vom Fleck abhängig).
9. Liefertermine
Werden nach Möglichkeit eingehalten, gelten unsererseits aber als unverbindlich. Ersatzansprüche irgendwelcher Art können aus verspäteter Lieferung nicht hergeleitet werden.
10. Zahlung
Die Zahlung erfolgt bis zu einer Auftragssumme von 2.000,00 € netto bar unmittelbar nach Ausführung und Abnahme des Auftrages. Eine elektronische Zahlung bedarf jedoch immer einer schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Sollte keine schriftliche Zustimmung erteilt worden sein, so ist der Rechnungsbetrag stets bar in voller Höhe unmittelbar nach der Ausführung fällig. Nach anerkannter Zahlung auf Rechnung erfolgt eine elektronische Zahlung unmittelbar nach Rechnungsstellung spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber ohne weitere Benachrichtigung/ Mahnung in Verzug Wir berechnen dem Auftraggeber ab diesen Tag Verzugszinsen in Höhe von 5% p.A., die über unserem tatsächlichen Finanzierungsaufwand liegen.
11. Einverständnis des Kunden
Jeder Kunde erteilt mit Auftragserteilung seine Zustimmung, dass wir von den gewaschenen bzw. gereinigten Flächen/ Stücken Fotos anfertigen, welche wir zu Werbezwecken verwenden dürfen. Wir unterlassen die Verwendung der Fotos, wenn der Kunde aus wichtigem Grund schriftlich diesem Einverständnis widerspricht.
12. Der Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist für beide Teile Nauen (Sitz der Firma des Auftragnehmers).
13. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder durch neue gesetzliche Bestimmungen unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, sofern der Vertragszweck noch erreicht werden kann. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen in gesetzlich zulässigerweise wirtschaftlich am nächsten kommt.